Liefer- und Zahlungsbedingungen
gültig ab 01.01.2018

1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote von MCDP International UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese dem Auftraggeber nicht nochmals übersandt oder verwiesen wurde.
1.3 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Markenfirmierungen unter Verkäufer.

2. Vertragsabschluss, Angebote, Auftragsdurchführung
2.1 Angebote durch Verkäufer sind frei bleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
2.2 Verkäufer ist berechtigt, den Auftrag oder Teile des Auftrags an anderen Produktionsstätten durchführen zu lassen.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Konzeptionen und anderen Unterlagen behält Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung durch Verkäufer zugänglich gemacht werden. Alle von Verkäufer stammenden Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht von Verkäufer erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise
Es gelten die Preise der gültigen Preisliste bzw. der genannten Preise im Angebot der Verkäufer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle im “Medienladen24” Online Shop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie können die Waren nach Ihrer Wahl mit Kreditkarte, per PayPal, per Sofortüberweisung, per Lastschrift SEPA, per iDEAL, per Online Überweisung Österreich, per Giropay oder per Vorauskasse bezahlen. Rücklastschriften werden mit 9,50 € in Rechnung gestellt.
4.2 Zahlungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verkäufer behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen nach Ablauf der Zahlfrist jederzeit fällig zu stellen.
4.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten. Zahlungseingang ist grundsätzlich der Tag der Gutschriftanzeige der Bank.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig.
4.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen von Verkäufer gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Weiterhin ist Verkäufer berechtigt, die obliegende Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit leistet. Berechtigter Anlass besteht bei einem eröffneten Konkurs- oder Vergleichsverfahren des Auftraggebers.
4.6 Soweit Verkäufer Leistung in Teilen erbringen, ist Verkäufer berechtigt vom Auftraggeber auch Teilzahlungen zu verlangen.
4.7 Ist Barzahlen vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie einen Zahlschein, welchen Sie sich ausdrucken, bei einer der Barzahlen- Partnerfilialen an der Kasse scannen lassen und den Betrag dort bar begleichen können. Alternativ können Sie sich einen Zahlcode via SMS auf Ihr Handy schicken lassen, den Zahlcode der Kassiererin in der Barzahlen- Partnerfilialen nennen und den Betrag dort bar begleichen. Die Barzahlen-Partnerfiliale übermittelt in Echtzeit die Zahlungsbestätigung, woraufhin der Versandprozess unmittelbar gestartet wird.

5. Höhere Gewalt
Außergewöhnliche und unverschuldete Umstände wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbaren Umstände seitens Verkäufer oder deren Vorlieferanten verlängern die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

6. Fristen und Termine

6.1 Von Verkäufer genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
6.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Verkäufer nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, wie unter Punkt 5 beschrieben.
6.3 Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
6.4 Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die Verkäufer für die Ein- und Ausfuhr benötigt.
6.5 Die Einhaltung von Fristen und Termine setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen voraus. Werden die vorgenannten Verpflichtungen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, so gilt eine angemessene Verlängerung der Fristen und Termine als vereinbart.
6.6 Hat Verkäufer die Fristen und Termine für ihre Leistungen und Lieferungen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

7. Gefahrtragung, Versand, Lagerkosten
7.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware der zur Versendung bestimmten Personen oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Produktionsstätte verlassen hat.
7.2 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Entscheidung durch Verkäufer überlassen. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anforderung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
7.3 Die Kosten für die Verpackung und Versand (Fracht, Porto, Zoll) trägt der Auftraggeber.
7.4 Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird das Verpackungsmaterial nicht zurückgenommen. Soweit Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist, Transport- und Verpackungsmaterialien zurückzunehmen, trägt der Auftraggeber die Kosten für den Rücktransport.
7.5 Lagerkosten
Bei Annahmeverzug kann Verkäufer Lagergeld in Höhe von EUR 100,– je angefangenen Kalendermonat verlangen. Nach 6 Monaten ist Verkäufer berechtigt, die Ware und Vormaterialien auf Kosten und Risiko an den Auftraggeber zurückzuschicken oder für Rechnung des Auftraggebers freihändig zu veräußern und mögliche Erlöse mit anstehenden Forderungen zu verrechnen. Ist eine Verwertung binnen 3 Monaten nicht möglich, ist Verkäufer berechtigt die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
7.6 Gefahrenübergang
Reklamationen wegen falsch oder mangelhaft gelieferter Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware bei Verkäufer schriftlich eingehen. Verkäufer kann verlangen, dass der Auftraggeber eine Übernahmeerklärung abgibt.

8. Annahmeverzug

Erklärt der Auftraggeber nach Ablauf einer Fristsetzung weiterhin die Annahmeverweigerung, kann Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Verkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
9.2 Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. Der Auftraggeber überträgt das Recht, alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an Verkäufer abzutreten.
9.3 Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Verkäufer zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Verkäufer ab. Verkäufer nimmt die Abtretung an.
9.4 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an Verkäufer ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Verkäufer hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben. Verkäufer ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Auftraggebers offen zulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an Verkäufer bekannt zugeben.
9.5 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Verkäufer gelieferten Waren erfolgt für Verkäufer. Verkäufer erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
9.6 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
9.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind.
9.8 Bei einem Rücknahmerecht durch Verkäufer gemäß Abs. 7 ist Verkäufer berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Verkäufer den Zutritt zu den Geschäftszeiten während der Bürozeit – auch ohne vorherige Anmeldung – zu gestatten.
9.9 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9.10 Der Auftraggeber ist zu Verpfändungen und anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, die Rechte von Verkäufer an derselben beeinträchtigen oder gefährden, nicht berechtigt.
9.11 Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht an den von Verkäufer gelieferten Waren und Gegenständen nicht zu.
9.12 Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen, die von Verkäufer nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, nicht aufrechnen.
9.13 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Auftraggebers nach Wahl von Verkäufer freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

10. Mailorder / E-Commerce
10.1 Ware, die über elektronischen, schriftlichen, telegrafischen oder fernmündlichen Weg bestellt wird (E-Commerce, Internet-Order, Mailorder, Händler- Vertriebssysteme) bleibt vom Umtauschrecht ausgeschlossen, sofern nicht vorher etwas gegenteiliges vereinbart bzw. die Ware entsiegelt oder benutzt wurde.
10.2 Ware, die vom Auftraggeber vorsätzlich beschädigt wurde, bleibt vom Umtausch ausgeschlossen.
10.3 Die Annahme eines Angebots (Onlinebestellung) erfolgt nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung (e-Mail, Fax, Brief) oder alternativ durch die Lieferung der Ware oder Dienstleistung selbst.

11. Fernabsatzgesetz
Bestellungen nach dem Fernabsatzgesetz können 14 Tage nach Erhalt widerrufen werden.

12. Dienstleistungen einschließlich entgeltlicher Beratung
12.1 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
12.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine, soweit nicht anderes vereinbart wird.
12.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

13. Gewährleistung
13.1 Verkäufer kann nach Eingang einer Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. Hierfür ist Verkäufer eine angemessene Frist einzuräumen. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware zu erheben. Eine Überprüfung durch Verkäufer ist zu gewährleisten.
13.2 Solange Verkäufer die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
13.3 Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Auftraggeber entgegen der Spezifikationen von Verkäufer geändert oder benutzt wurden, entfällt. Entsprechendes gilt auch, falls die Mängel der Lieferungen und Leistungen von Verkäufer auf die Beschaffenheit der an Verkäufer vom Auftraggeber zugänglich gemachten Vorlagen, erteilten Weisungen, Empfehlungen oder sonst wie übermittelten Angaben zurückzuführen sind.
13.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
13.5 Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen Verkäufer nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme an bei Verkäufer eintrifft.
13.6 Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

14. Haftung
14.1 Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine andere Regelung getroffen ist, haftet Verkäufer für Schäden, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung nur, wenn ein Schaden
a.) durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder
b.) durch die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht wurde.
14.2 In allen Fällen, in denen Verkäufer haftet, ist die Haftung von Verkäufer der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die Verkäufer voraussehen konnte.

15. Exportkontrollvorschriften, Genehmigungen
Von Verkäufer vertriebene Produkte unterliegen teilweise Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften. Der Auftraggeber wird diese respektieren.
16. Rechte Dritter
Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien bei vertragsgemäßer Verwendung die volle Sach- und Rechtsgewähr und versichert, dass er Lizenz- und Auswertungsrechte, insbesondere auch Gema- und Urheberrecht gewahrt hat. Die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten, eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtanmeldungen an den gelieferten Materialien teilt er Verkäufer mit. Der Auftraggeber gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Er wird Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, die mit einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter aufgrund der von Verkäufer vorgenommenen Bearbeitung begründet werden, in vollem Umfang unverzüglich freistellen.

17. Ausgangsmaterialien
17.1 Ausgangsmaterialien sind Verkäufer in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern.
17.2 Bei Bedenken durch Verkäufer über den einwandfreien Zustand der angelieferten Materialien sind neue zu beschaffen. Für den normalen Verschleiß von Arbeitsmaterialien haftet Verkäufer nicht. Gegebenenfalls sind erneute Materialien zu stellen.
17.3 Alle bei Verkäufer lagernden Ausgangsmaterialien können spätestens nach 6 Monaten Lagerfrist auf Kosten des Auftraggebers zurückgeschickt oder nach dessen Zustimmung vernichtet werden.
17.4 Sollte Verkäufer von Dritten wegen vorgenannter Inhalte schadenersatzpflichtig gemacht werden, so ist Verkäufer berechtigt, ihrerseits vom Auftraggeber Schadenersatz zu verlangen.

18. Vertragsstrafe
Storniert der Auftraggeber nach Vertragsbestätigung den Auftrag, tritt er also vom rechtsgültig geschlossenen Vertrag zurück, hat er einen Stornobetrag in Höhe von 25 % des Bruttoverkaufspreises an Verkäufer zu zahlen, es sei denn, der Schaden ist höher.

19. Sonstiges
19.1 Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten, wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
19.2 Änderungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
19.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main, 01. Januar 2018

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.